Im Falle einer Dachsanierung wird nach der fachgerechten Demontage und Entsorgung das Dach neu eingedeckt. Auch wenn man nach dem Kauf 2 Jahre Zeit hat laut § 47 des GEG, so ist es fast immer günstiger im Zuge der Dacherneuerung eine Dämmung nach den Richtlinien zu integrieren. Denn eine spätere Dämmungsmaßnahme hat zur Folge, dass eine Dampfsperre, als wesentlicher Bestandteil der Dämmung, nur homogen eingesetzt werden kann, wenn man bei offenem Dach in alle Bereiche vordringen kann. Für die Eindeckung gibt es eine große Auswahl an Möglichkeiten. Es ist eine Frage des Geschmacks, der baulichen Vorgaben und auch der Wirtschaftlichkeit. Die Beratung durch den Fachmann schafft hier Klarheit unter allen Gesichtspunkten, die es zu berücksichtigen gilt. Ebenso stehen bei der Gestaltung der Fassaden, nachdem diese von Asbest befreit sind, eine große Palette an Möglichkeiten zur Verfügung. Die dazu notwendige Wärmedämmung errechnet Ihnen unser Energieberater.